''Midnight Rodeo'' 21.05.26

''Midnight Rodeo'' 21.05.26
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Ausdruck Stand: 10.08.2025
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Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr Stehplatz Nashville Sound - Südstaaten Rock aus dem... mehr
''Midnight Rodeo'' 21.05.26
  • Einlass: 19.00 Uhr Beginn: 20.00 Uhr
  • Stehplatz
  • Nashville Sound - Südstaaten Rock aus dem Remstal
  • freuen uns speziell auf Songs von Blackberry Smoke von Andy Käfer eindrucksvoll vorgetragen

Frontman Andy Käfer und Gitarrist Arthur Hügler sind in der süddeutschen Countryrock-Szene klangvolle Namen und haben bereits im Vorprogramm von Größen wie The BossHoss, Rag’n’Bone Man und Kiefer Sutherland gespielt.
Gemeinsam mit dem hervorragenden Bassisten Klaus Großmann haben sie sich 2024 mit zwei echten Urgesteinen der lokalen Musikszene zusammengetan: Keyboarder Axel Scheer und Schlagzeuger Michael Ammersinn. Beide haben sich über viele Jahre hinweg mit den Party-Rockern von TUXEDO, einer legendären lokalen Kultband, einen Namen gemacht.
Mit ihrem einzigartigen Mix aus eigenen Songs, Nashville-Countryrock und mitreißendem Südstaaten-Rock’n’Roll bringt MIDNIGHT RODEO frischen Wind in die Szene und lädt ihr Publikum zu einem musikalischen Roadtrip voller Energie, Leidenschaft und rohem Charme ein.


 Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und deren Besitzer die folgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1.  Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  2. Vertragspartner sind der Erwerber der Eintrittskarte und der Veranstalter.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, das Vorprogramm zu ändern.
  5. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Konzerten/Workshops aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. 
  6. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Personal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und/oder Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Stehplatzkarten: Es gibt keine Garantie einer uneingeschränkten freien Sicht auf die Bühne.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung. Es wird nur  der Nennwert der Eintrittskarte erstattet (Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder -verlegung). Informationen zu eventuellen Veranstaltungsabsagen aufgrund von höherer Gewalt werden sofort nach Inkenntnisnahme auf unserer website kommuniziert.
  9. Das Mitbringen von Glasbehältern,Dosen,Plastikkanistern,Pyrotechnik,Fackeln,Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Bei Einlass kann eine Sicherungskontrolle stattfinden und entsprechendes Material konfisziert werden. 
  10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren (z.B. Trunkenheit oder Mitführen von Material unter Punkt 9/13) bleibt vorbehalten.
  12. Ton-,Foto-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt oder müssen durch den Künstler ausdrücklich genehmigt sein.
  13. Das Mitführen von Taschen/Rucksäcken größer als DIN A4 ist nicht gestattet.    
  14. Anreise: Es empfiehlt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften anzufahren. Kostenfreies Parken ist bei Veranstaltungen rund um das Betriebsgelände der Firma Soundland GmbH -Schorndorfer Str. 25. möglich.
    Parken auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Gegenstände.
  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zum gewerblichen Weiterverkauf ist generell untersagt.
  17. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen eingebettet in der Ausstellung des Soundwerk -Beat Museum's stattfinden. Entsprechender Umgang mit der Einrichtung  wird vorausgesetzt. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.