''Graham Bonney'' 03.11.2023

''Graham Bonney'' 03.11.2023
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Ausdruck Stand: 10.06.2023
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Einlass:19.00 Uhr Beginn:20.00 Stehplatz Ein Abend mit Graham Bonney Teil 1: Hits wie... mehr
Produktinformationen "''Graham Bonney'' 03.11.2023"
  • Einlass:19.00 Uhr
  • Beginn:20.00
  • Stehplatz
  • Ein Abend mit Graham Bonney
  • Teil 1: Hits wie Supergirl oder Siebenmeilenstiefel Teil 2: Fantalk - Geschichten aus der Londoner Szene der 60er und dem Star-Club
  • Teil 3: Neue Songs
Das schreibt der Hersteller:

 Warum sollte man sich einen "hautnah" Abend mit Graham Bonney nicht entgehen lassen?

Graham Bonney geb. am 2.6.1943 ist in seiner Wahlheimat Deutschland zwar eher bekannt für deutschen Schlager - 14 Singles in den Top 50 zwischen 1966-1973 - seine musikalische Vergangenheit begann aber in den frühen 60ern in UK, als er z.B. den Job des Leadsängers bei The Riot Squad vor einem gewissen David Bowie besetzte oder mit seiner Band "The Ambers" im Hambuger Star-Club Hamburg gastierte.
Und das ist auch ein Grund, warum wir sehr angetan sind noch einen der wenigen aktiven "Representatives" längst vergangener Tage für das Soundwerk Beat-Museum verpflichten zu können.

Also überlegt Euch schonmal Fragen, die Ihr während der "Talkrunde auf dem Sofa" stellen wollt - denn er war dabei und kannte viele der Protagonisten jener Zeit.

Unvergessen die Hits wie:
Super Girl 1966 (UK 19 / D 8)
Siebenmeilensstiefel 1967 (D 6)
Wähle 3-3-3 1969 (D 12)


 Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und deren Besitzer die folgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:

  1.  Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
  2. Vertragspartner sind der Erwerber der Eintrittskarte und der Veranstalter.
  3. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, das Vorprogramm zu ändern.
  5. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass bei Konzerten/Workshops aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen kann. 
  6. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Personal nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und/oder Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  7. Bei Stehplatzkarten gibt es keine Garantie einer uneingeschränkten freien Sicht auf die Bühne.
  8. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage bzw. Verlegung/Verschiebung der Veranstaltung. Es wird nur  der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. (Keine Reisekostenrückerstattung bei Veranstaltungsabsage oder -verlegung)
  9. Das Mitbringen von Glasbehältern,Dosen,Plastikkanistern,Pyrotechnik,Fackeln,Waffen sowie Tieren ist generell untersagt. Bei Einlass kann eine Sicherungskontrolle stattfinden und entsprechendes Material konfisziert werden. 
  10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  11. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren (z.B. Trunkenheit oder Mitführen von Material unter Punkt 9) bleibt vorbehalten.
  12. Ton-,Foto-,Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt oder müssen durch den Künstler ausdrücklich genehmigt sein.
  13. Das Mitführen von Taschen/Rucksäcke größer als DIN A4 ist zu vermeiden.    
  14. Anreise: Es empfiehlt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Fahrgemeinschaften anzufahren. Kostenfreies Parken ist bei Veranstaltungen rund um das Betriebsgelände der Firma Soundland GmbH -Schorndorfer Str. 25 - sowie im Hof der Soundland GmbH Schorndorfer Str. 19 möglich. Parken auf eigene Gefahr.
  15. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für verlorengegangene oder gestohlene Sachen.
  16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  17. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungen eingebettet in der Ausstellung des Soundwerk -Beat Museum's stattfinden. Entsprechender Umgang mit der Einrichtung  ist obligatorisch und den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

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