Hinweis Sendeanlagen Mit Wirkung vom 1. Januar 2006 tritt eine Allgemeinzuteilung der Funk & Fernsehkanäle 61 - 63 (790 - 814 MHz) und 67 - 69 (838 - 862 MHz) in Kraft.
Eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist dementsprechend nicht mehr notwendig.
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